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Bundesministerium empfiehlt bei Großbauprojekten außergerichtliche Streitbeilegung

  • 11. Oktober 2019
  • Artikel aktualisiert:
    21. November 2025
  • Kategorie: Aktuelles, Rechtliches, Verfahren

Bundesministerium empfiehlt bei Großbauprojekten außergerichtliche Streitbeilegung

„Komplexität beherrschen – kostengerecht, termintreu und effizient“ – unter diesem Titel hat die Reformkommission Bau von Großprojekten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Bericht veröffentlicht. In diesem werden Defizite bei Großbauprojekten aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen vorgelegt, wie Kostenwahrheit, Kostentransparenz, Effizienz und Termintreue bei Großprojekten verbessert werden können. Der Bericht enthält auch Hinweise und Emfehlungen zur außergerichtlichen Konfliktlösung bei Großbauprojekten. So empfiehlt die Reformkommission bei Großprojekten u.a. in den Verträgen mit den Projektbeteiligten einen internen und einen externen Konfliktlösungsmechanismus verankern. Denn Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sind durch lange Gerichtsverfahren, Unsicherheiten über den Prozessausgang und hohe Kosten gekennzeichnet. Dass auch der Ruf eines an einem Großbauprojekt beteiligten Unternehmens unter aufgetretenen Konflikten leiden kann, zeigt die Berichterstattung über aktuelle Großbauprojekte in Deutschland.

Praxistipp:

An Bauprojekten beteiligte Unternehmen ist daher zu empfehlen, ein Konfliktmanagementsystem bereits zur Beginn der Planungsphase aufzubauen und in die Durchführung des Bauprojektes zu integrieren. Das Konfliktmanagementsystem sollte dabei modular gestaltet und auf das jeweilige Bauprojekt angepasst werden. Bestandteile des Konfliktmanagementsytsems können beispielhaft sein:

  • Festlegung eines Unternehmensübergreifenden, interdisziplinären Koordinierungsteams bei anfallenden Konflikten,
  • ggf. Schulung von Mitarbeitern zu Streitbeilegungsverfahren,
  • Bildung von Mediatoren-, Schlichterpools,
  • Entwicklung von Verfahrensstandards und entsprechende Integration in die Verträge,
  • Systematik der Verfahrenswahl: Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht, Gericht

Die Vorteile eines Konfliktmanagementsytems sind unter anderem:

  • Konflikte können unter Ausschluss der Öffentlichkeit einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden,
  • außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren sind günstiger,
  • die Parteien können das Verfahren und den Mediator, Schlichter oder Schiedsrichter wählen,
  • außergerichtliche Streitbeilegungsverfahrens sind kürzer als Gerichtsverfahren.

Den Bericht der Kommission finden Sie hier.

AutorOliver Boltze • CenaCom
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator mit Schwerpunkt auf Compliance, Geldwäscheprävention, ESG und nachhaltiger Unternehmensführung.

Alternative Streitbeilegung

Mediationsverfahren

Mediation ist darauf ausgelegt, Konflikte zügig und direkt zu lösen.

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