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Außergerichtliche Streitbeilegung: Verfahren im Vergleich

Die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bieten Parteien die Möglichkeit, Konflikte strukturiert und rechtssicher zu lösen, ohne ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Sie schaffen Raum für Einigung, erhalten bestehende Beziehungen und ermöglichen eine vertrauliche Klärung von Streitpunkten.

Zum Vergleich

Überblick der Verfahren

Die folgenden Verfahren bilden den Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung vor der CenaCom. Jedes Verfahren folgt einer klaren Struktur und definierten Zuständigkeiten. Datenschutz und Vertraulichkeit sind dabei zentrale Grundsätze. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist gesetzlich in § 4 Mediationsgesetz geregelt.

1

Streitbeilegungsverfahren (Güteverfahren)

Das Güteverfahren dient der formellen Beilegung von Streitigkeiten durch einen Vergleich vor einer anerkannten Streitbeilegungsstelle (früher: Gütestelle). Der erzielte Vergleich ist vollstreckbar und hemmt die Verjährung. Es eignet sich insbesondere für zivil- und handelsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa bei Forderungen oder Vertragsstreitigkeiten. Grundlage ist § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

2

Schlichtung

Im Schlichtungsverfahren unterbreitet eine neutrale Schlichterin oder ein Schlichter den Parteien einen Lösungsvorschlag. Ziel ist eine einvernehmliche Einigung auf freiwilliger Basis. Wird ein Vergleich geschlossen, kann dieser auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden. Das Verfahren eignet sich für wirtschaftliche Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragspartnern.
3

Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien unter Leitung einer neutralen Mediatorin oder eines Mediators selbstständig eine Lösung erarbeiten. Sie beruht vollständig auf Freiwilligkeit und eignet sich für innerbetriebliche, institutionelle oder komplexe Konflikte, bei denen eine dauerhafte Verständigung mit Blick auf die Zukunft im Vordergrund steht. Rechtsgrundlage ist das Mediationsgesetz (MediationsG).

Vergleich der Verfahren

Streitbeilegung

Ergebnis

Vergleich

Rechtswirkung

Vollstreckbar, verjährungshemmend

Dauer

1-3 Monate

Typischer Einsatz

Forderungen, Vertragskonflikte

Schlichtung

Ergebnis

Vorschlag / Vergleich

Rechtswirkung

Freiwillig / kann vollstreckbar werden

Dauer

4-6 Wochen

Typischer Einsatz

Wirtschaftskonflikte

Mediation

Ergebnis

Vereinbarung

Rechtswirkung

Freiwillig

Dauer

Variabel

Typischer Einsatz

Interne oder institutionelle Konflikte

Wann ist welches Verfahren geeignet?

Die Wahl des Verfahrens hängt davon ab, welches Ziel erreicht werden soll und wie sich der Konflikt aktuell darstellt. Zeit, Kosten und der zwischenmenschliche Faktor sind dabei maßgebliche Kriterien.

Wenn Sie ein Verfahren vor der Streitbeilegungsstelle CenaCom einleiten möchten, übernehmen wir die organisatorische Abwicklung. Unser Team aus erfahrenen Mediator:innen und Schlichter:innen mit Hintergründen in Justiz, Wirtschaft, Technik und Verwaltung begleitet Sie zuverlässig von der Antragstellung bis zur vollstreckbaren Einigung.

Wenn Fristen laufen oder eine verjährungshemmende Wirkung erforderlich ist:

Das Streitbeilegungsverfahren (früher: Güteverfahren genannt) ist angezeigt, wenn rechtliche Fristen gewahrt werden müssen oder eine vollstreckbare Einigung erforderlich ist.

Wenn die Verständigung im Vordergrund steht:

Die Mediation bietet sich an, wenn die Parteien eigenverantwortlich eine Lösung entwickeln wollen und die Beziehung zwischen den Beteiligten fortbestehen soll.

Wenn ein neutraler Vorschlag gewünscht ist:

Die Schlichtung ist sinnvoll, wenn eine neutrale dritte Person eine realistische und ausgewogene Lösung anregen soll, ohne gerichtliche Entscheidung.

Vorteile der CenaCom

Nachrichten

Leitfaden

Konfliktmanagement

Das Konfliktmanagement-System (KMS) sorgt für einen einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Ablauf aller Streitbeilegungsverfahren in einem Unternehmen. Es unterstützt die strukturierte Erfassung, Dokumentation und Verwaltung von Verfahren und optimiert dadurch die innerbetrieblichen Prozesse der Konfliktbearbeitung.

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