Mediationsverfahren
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, in dem eine unabhängige Person die Parteien bei der selbstverantworteten Lösung eines Konflikts unterstützt. Der Mediator trifft keine Entscheidung. Das Ergebnis wird von den Parteien gemeinsam erarbeitet.
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Streitbeilegungsverfahren

Antrag digital einreichen
Das Güteverfahren startet mit Ihrem Online-Antrag. Nach Prüfung und Zustellung greift die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Mediationsverfahren
Die Mediation ist ein auf Kooperation angelegtes Verfahren, das auf freiwilliger Teilnahme, Eigenverantwortung und Neutralität beruht. Nach § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem ein Mediator oder mehrere Mediatoren die Parteien bei der eigenständigen Lösungsfindung unterstützen.
Als Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung kann die Mediation auch im gerichtlichen Umfeld angeregt werden (§ 278a ZPO). Typische Einsatzbereiche reichen von wirtschaftlichen und vertraglichen Auseinandersetzungen über innerorganisatorische Konflikte bis hin zu Streitigkeiten im öffentlichen Sektor. Ziel ist eine tragfähige Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und gerichtliche Entscheidungen überflüssig machen kann.
Vorteile des Verfahrens
- Freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung außerhalb der gerichtlichen Instanz
- Strukturierter Ablauf mit neutralem Mediator (§ 1 MedG)
- Vertraulichkeit und Allparteilichkeit des Mediators gesichert
- Geeignet für Unternehmen, Kanzleien, Verwaltungen und Verbände
- Fokus auf Interessen statt ausschließlich auf rechtliche Ansprüche
- Alternative zu Gerichts- und Schiedsverfahren mit Eigenverantwortung der Parteien






