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Leitfaden

Schlichtungs­verfahren

Die Schlichtung ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, das auf Verständigung durch neutrale Einschätzung ausgerichtet ist. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, wenn die Parteien in einem klar umrissenen Sachverhalt unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Eine Schlichtung wird durch eine anerkannte Streitbeilegungsstelle durchgeführt und endet mit einer Empfehlung oder einem Vergleich durch die Schlichterin oder den Schlichter, den beide Seiten annehmen können.

Verfahrensablauf

Zu Beginn werden die Verfahrensordnung, die Zuständigkeit und der Ablauf festgelegt. Beide Parteien werden über den Rahmen, die Rolle der Schlichterin oder des Schlichters und die rechtlichen Grundlagen informiert.

1

Einführung

Zu Beginn werden die Verfahrensordnung, die Zuständigkeit und der Ablauf festgelegt. Beide Parteien werden über den Rahmen, die Rolle der Schlichterin oder des Schlichters und die rechtlichen Grundlagen informiert.
2

Positionen

Die Parteien legen ihre Standpunkte, Argumente und relevanten Unterlagen dar. Ziel ist es, den Sachverhalt vollständig zu erfassen und die maßgeblichen Streitpunkte zu definieren.
3

Interessen

Im nächsten Schritt werden die dahinterliegenden Interessen und Hintergründe beider Seiten ermittelt. Diese Analyse schafft die Grundlage für mögliche Verständigungsspielräume.
4

Lösungsphase

Der Schlichter entwickelt auf Basis der vorliegenden Informationen Vorschläge zur Beilegung des Konflikts. Diese werden mit beiden Parteien erörtert, angepasst und – soweit möglich – in einen einvernehmlichen Vergleich überführt.
5

Schlichterspruch

Bleibt keine Einigung, fasst der Schlichter das Ergebnis in einem Schlichterspruch zusammen. Dieser enthält eine fachlich begründete Empfehlung, die den Parteien als Grundlage für eine freiwillige Einigung dient. Wird der Vorschlag angenommen, kann der Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar werden.

Merkmale

Schlichtungsverfahren sind besonders geeignet, wenn Konflikte standardisiert bearbeitet werden können und eine fachliche Einschätzung zur Lösung beiträgt. Sie bieten sich für Fälle an, in denen klare Verfahren, wiederkehrende Abläufe oder branchenspezifische Strukturen bestehen.
Branchen, Verbände und Organisationen mit wiederkehrenden Vertragsbeziehungen profitieren von der Neutralität und Effizienz der Schlichtung.

Wesentliche Merkmale:

  • Fachliche Bewertung: Neutrale Einschätzung durch eine sachkundige Schlichterin oder einen sachkundigen Schlichter
  • Strukturierter Ablauf: Klare Verfahrensordnung und transparente Prozessführung
  • Vertraulichkeit: Nicht öffentlich, Schutz aller Verfahrensinhalte (§ 4 Mediationsgesetz)
  • Effizienz: Schnellere Einigung als im gerichtlichen Verfahren
  • Freiwilligkeit: Einigung nur bei Zustimmung beider Parteien

In bestimmten Bereichen kann der Schlichterspruch veröffentlicht werden, etwa bei Tarifverfahren. Dies verleiht der Empfehlung zusätzliche Nachvollziehbarkeit und Gewicht.

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