
Schlichtungsverfahren
Die Schlichtung ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, das auf Verständigung durch neutrale Einschätzung ausgerichtet ist. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, wenn die Parteien in einem klar umrissenen Sachverhalt unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Eine Schlichtung wird durch eine anerkannte Streitbeilegungsstelle durchgeführt und endet mit einer Empfehlung oder einem Vergleich durch die Schlichterin oder den Schlichter, den beide Seiten annehmen können.

Verfahrensablauf
Zu Beginn werden die Verfahrensordnung, die Zuständigkeit und der Ablauf festgelegt. Beide Parteien werden über den Rahmen, die Rolle der Schlichterin oder des Schlichters und die rechtlichen Grundlagen informiert.
Merkmale
Schlichtungsverfahren sind besonders geeignet, wenn Konflikte standardisiert bearbeitet werden können und eine fachliche Einschätzung zur Lösung beiträgt. Sie bieten sich für Fälle an, in denen klare Verfahren, wiederkehrende Abläufe oder branchenspezifische Strukturen bestehen.
Branchen, Verbände und Organisationen mit wiederkehrenden Vertragsbeziehungen profitieren von der Neutralität und Effizienz der Schlichtung.
Wesentliche Merkmale:
- Fachliche Bewertung: Neutrale Einschätzung durch eine sachkundige Schlichterin oder einen sachkundigen Schlichter
- Strukturierter Ablauf: Klare Verfahrensordnung und transparente Prozessführung
- Vertraulichkeit: Nicht öffentlich, Schutz aller Verfahrensinhalte (§ 4 Mediationsgesetz)
- Effizienz: Schnellere Einigung als im gerichtlichen Verfahren
- Freiwilligkeit: Einigung nur bei Zustimmung beider Parteien
In bestimmten Bereichen kann der Schlichterspruch veröffentlicht werden, etwa bei Tarifverfahren. Dies verleiht der Empfehlung zusätzliche Nachvollziehbarkeit und Gewicht.
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